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| Wo wie am Arbeitsplatz verschiedene Menschen
mit unterschiedlichen Erwartungen und Bedürfnissen zusammen kommen,
sind Konflikte unaus- weichlich und normal. Ständige Spannungen zwischen KollegInnen oder mit Vorgesetzten werden zur Dauerbelastung und können die Gesundheit negativ beeinflussen. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet (Art 328 OR, Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers) ihren Beitrag zur Lösung von solchen andauernden Konflikten beizusteuern. Wir nehmen Ihr Anliegen ernst, und machen uns aufgrund Ihrer Schilderungen ein erstes Bild. Darauf aufbauend analysieren wir mit ihnen die Komplexität der Konfliktsituation und finden für Sie persönliche Lösungsansätze. Auf ihren Wunsch hin, nehmen wir mit den beteiligten Kon-fliktparteien Kontakt auf und bieten neutrale Vermittlung, Konfliktklärung und Lösungen an. > zurück zur vorherigen Seite |
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